Arbeitsmedizinische Praxis
Dr. Rogall
Schloßgarten 1
D-22041 Hamburg

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Fax +49 (40) 682 686 07

praxis(at)arbeitsmedizin-rogall.de

Hilfe bei Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Frage. Im Downloadbereich haben wir Ihnen außerdem einige Vordrucke und Formulare sowie Merkblätter und Informationen zusammengestellt, die Ihnen im Bedarfsfall hoffentlich eine Hilfe sind.

 

FAQ - Häufige Fragen

Wer bezahlt die Untersuchungen?

Kostenträger und Auftraggeber ist in der Regel der Betrieb,
im Einzelfall kann uns auch eine Berufsgenossenschaften (z.B. bei Asbest), das Gericht oder eine Privatperson (z. B. für ein Gegengutachten) Untersuchungs- oder Gutachtenaufträge erteilen.

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Wer wird informiert?

Der Mitarbeiter erhält einen Arztbrief mit seinen Laborwerten und einer Information, ob alle Werte in Ordnung sind oder Kontrollen erforderlich sind.
Dem Betrieb übermitteln wir eine "grüne Bescheinigung" über das Ergebnis der Untersuchung,
die der Mitarbeiter in Kopie erhält.
Der Hausarzt wird von uns nicht informiert – der Mitarbeiter kann die Befunde aber gerne dem Hausarzt / Facharzt vorlegen.

Was steht in den Bescheinigungen?

Die Bescheinigung an den Betrieb enthält Informationen darüber, ob der Mitarbeiter z.B. beim Fahren eine Sehhilfe tragen muss (Fahrtätigkeiten) oder daß er noch Impfungen bekommen muss (Arztpraxen). Sie gibt Aufschluss über die Art der Impfung und das weitere Vorgehen. Die Bezeichnung ist in einem solchen Fall:  „bedingte Eignung“. Manchmal wird auch eine verkürzte Nachuntersuchungsfrist vorgeschlagen.

Niemals dürfen Diagnosen oder medizinische Befunde auf den Bescheinigungen an die Firma genannt werden.

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Ärztliche Schweigepflicht

Die Ärztliche Schweigepflicht gilt automatisch und immer.
Wenn der Betriebsarzt einen anderen Arzt oder die Firma informieren muss oder anfragen will, braucht er zuvor das ausdrückliche Einverständnis des betreffenden Mitarbeiters.
Diagnosen und Laborbefunde stehen ebenfalls automatisch unter der ärztlichen Schweigepflicht.

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Welche Impfungen bezahlt der Betrieb?

Der Betrieb bezahlt alle Impfungen, die durch die betriebliche Tätigkeit erforderlich sind (z. B. bei dienstlichem Auslandsaufenthalt oder bei Umgang mit Infektionserregern etc.)

Die Krankenkasse übernimmt meist nur die Impfungen, die das Robert-Koch-Institut (RKI) im Auftrag des Staates für allgemein verbindlich erklärt hat. So z.B. die Tetanus-Auffrischung, die Zecken-Impfung in Risikogebieten oder die Grippe-Impfung bei Risikopatienten.

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Werden Drogenteste durchgeführt?

Bei Einstellungsuntersuchungen für Großkonzerne kommen Drogentests vor.
Immer muss der Mitarbeiter jedoch vorher sein schriftliches Einverständnis geben.

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Wer übernimmt die Kosten für Bildschirmbrillen?

Die Kosten für eine gesonderte Sehhilfe für die Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz übernimmt teilweise oder ganz der Unternehmer,
in keinem Fall die Krankenkasse.

Ob eine spezielle Bildschirmarbeitsbrille erforderlich ist, wird beim betrieblichen Sehtest nach BG-Grundsatz 37 durch den Betriebsarzt festgestellt und ggf. durch die Beratung am Bildschirmarbeitsplatz ergänzt.

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Abrechnungsfragen - USt

Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden als Einzelleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.


Nach der neuesten Steuer-Rechtsprechung werden auf die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen keine Mehrwertsteuer berechnet.

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